Service

Entlassmanagement

Wir möchten unseren Patienten die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erleichtern. Damit Sie nach einer Behandlung bei uns lückenlos weiterversorgt werden können, befinden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses im engen Austausch mit Ihnen, Ihren Angehörigen und den Kranken- und Pflegekassen sowie Haus- und Fachärzten.

Wie in Sanderbusch schon seit Jahren praktiziert, sind nun ab dem 1. Oktober 2017 gemäß Rahmenvertrag alle Krankenhäuser nach §39 Abs.1a SGB V bei der Entlassung ihrer Patienten verpflichtet, ein standardisiertes Entlassmanagement vorzuhalten, um mögliche Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen. Dazu gehören u.a. ein Entlassbrief und ein Medikationsplan. Darüber hinaus haben Klinikärzte künftig in besonderen Fällen die Erlaubnis, für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt Rezepte für Medikamente, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege oder Verband-, Heil- und Hilfsmittel auszustellen bzw. eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.

Bereits bei Ihrer Aufnahme durch unsere Mitarbeiterinnen in der Patientenaufnahme erfahren Sie alles Wichtige über unser Entlassmanagement. Während Ihres Aufenthaltes beraten unsere Ärzte und Pflegekräfte mit Ihnen gemeinsam, ob Sie einen besonderen Versorgungsbedarf nach der Entlassung haben. Das Team des Sozialdienstes wird dann in Absprache mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen für eine Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung in die Wege leiten. Dafür benötigen wir seit dem 1.10.2017 Ihre schriftliche Einwilligung.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter: 04422 80-1923 oder -1925 oder -1321 oder -1826.